Samstag, 16. April 2016

Merkels Entscheidung

Ich habe meine persönliche Meinung zu Merkels Entscheidung, und ich halte sie für falsch.aus mehreren Gründen.Erstens, weil sie ,wie Sahra Wagenknecht richtig sagt, einen Kotau vor Erdogan  bedeutet ,und es hier auch um die Meinungsfreiheit geht(unanbhängig davon,ob das Gedicht nun gut ist oder nicht).

Ich kann auch Kollege Stefan Rose mal nicht zustimmen , weil es sich hier eindeutig um eine politische Entscheidung handelt, mit der der faule Flüchtlingsdeal gerettet werden soll.Es ist eben nicht so, das es eine Sache unserer juristischen Gewaltenteilung ist, sondern 104a, StGB verweist eindeutig auf die Staatsräson. Daher lügt Merkel auch , wenn sie,um sich aus der Verantwortung zu stehlen, behauptet:
Im Rechtsstaat ist es nicht Sache der Regierung, sondern von Staatsanwaltschaften und Gerichten, das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen und andere Belange gegen die Presse- und Kunstfreiheit abzuwägen.’, sagte Merkel. In Deutschland solle nicht die Regierung, sondern die Justiz ‘das letzte Wort’ haben.”(via Blauer Bote)

Die Strafverfolgung Böhmermanns ist einzig und allein ihre Entscheidung ,und wenn sie,vernünftiger Weise, die antiquierten Paragrafen 103 und 104(über §90 kann dann auch nachgedacht werden) abschaffen will, dann hätte sie folgerichtig auch entscheiden können, die Strafverfolgung nicht zuzulassen.Doch dazu hatte sie nicht den Mut,weil sie in Hinsicht auf 2017 das Flüchtlingsproblem beiseite haben wollte, und dafür Erdogan brauchte, der für sie die Drecksarbeit macht.

Hans-Christian Ströbele bringst es noch einmal auf den Punkt:
Die Kanzlerin will Erdogan milde stimmen und verheddert sich. Presse- und Meinungsfreiheit drohen auf der Strecke zu bleiben. Sie entscheidet politisch, die Ermächtigung zu erteilen, daß Böhmermann nun auch nach § 103 StGB wegen Beleidigung des türkischen Präsidenten Erdogan mit einer höheren Strafdrohung Freiheitsstrafe von 3 bis 5 Jahren verfolgt werden kann. Danach klingen Ihre Beschwörungen des hohen Wertes von Pressefreiheit, Meinungs- und Satirefreiheit hohl. Die Begründung, die unabhängige Justiz - Staatsanwaltschaft und Gericht - sollten entscheiden, ob eine strafbare Beleidigung vorliegt, rechtfertigt ihre Entscheidung keineswegs. Die Justiz entscheidet sowieso, nachdem Erdogan Strafantrag gestellt hat. Die Staatsanwaltschaft ermittelt und prüft, ob Anklage wegen Beleidigung nach § 185 StGB erhoben wird. Völlig absurd, daß die Kanzlerin den Weg frei macht für die Anwendung der Strafvorschrift, die sie selbst für entbehrlich hält und abschaffen wird. Das alles nur, um Erdogan milde zu stimmen.
 Hans-Christian Ströbele,15.4.2016

Im übrigen darf man sich fragen, ob Merkel diese Entscheidung auch so getroffen hätte, wenn Böhmermanns Gedicht  Putin gegolten, und dieser Anzeige erstattet hätte?Und falls ja, ich hätte sie aus vorgenannten Gründen auch dann kritisiert, aber ich glaube nicht ,das sie dann so entschieden hätte.

Update:

Der mit Abstand beste Kommentar zum Thema von Oliver Kalkofe

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