Samstag, 1. August 2015

Demokratie wird abgeschafft!

Bildergebnis für der große diktator bilder
Bild:Charlie Chaplin in dem Film "Der große Diktator"

Die Geschichte um die Ermittlungen gegen das Portal Netzpolitik.org durch den Generalbundesanwalt Range entwickelt sich immer mehr zur peinlichen Farce, und zum Desaster für die Bundesregierung. Auf Anzeige des Verfassungsschutzes leitete Generalbundesanwalt  Range gegen die Betreiber der Seite Ermittlungen ein, wegen des Verdachtes des Landesverrates, weil es mit der Veröffentlichung von Auszügen aus vertraulichen VS-Unterlagen, im Rahmen ihrer Berichterstattung zum NSA-Ausschuss, Staatsgeheimnisse verraten haben soll.

Allein dieser Vorwurf entbehrt nicht einer gewissen ,unfreiwilligen Komik,vor dem Hintergrund, das der selbe Generalbundesanwalt, welcher mit solch einem Vorwurf gegen ein kleines Blog ermittelt, es nicht für nötig hält, strafrechtlich gegen die NSA vor zu gehen, die offensichtlich bereits seit Jahren nicht nur die Bürger dieses Landes(Wahrscheinlich lesen sie jetzt auch mit ,ich hoffe ,es gefällt ihnen) , sondern auch  die Bundesregierung und das Kanzleramt bespitzelt und Daten ,und mit Sicherheit auch Staatsgeheimnisse abgeschnorchelt hat.Aber die gibt sie sicher nicht öffentlich an ihre Regierung weiter, dann ist das natürlich etwas anderes ,nicht wahr?Aber der Gute Bundesanwalt hat ja schon Mühe die NSA von der NASA zu unterscheiden.,na ja.

Nun, zwei Dinge kommen mir da in den Sinn:Zunächst mal, gehe ich davon aus , das Man als Oberster Ankläger des Landes ein Jura-Studium absolviert hat.Somit müsste man eigentlich wissen, wann der Straftatbestand eines Landesverrates erfüllt ist.
Und ansonsten hilft ein wenig logisches Denken.Denn wenn es sich bei diesen Unterlagen um Staatsgeheimnisse handelt, wie zum Teufel gelangen sie dann in die Hände von Bloggern? Sollen wir glauben, das die Sicherheitsvorkehrungen beim Verfassungsschutz dermaßen dilettantisch sind, das man Unterlagen, die unter die Bezeichnung Staatsgeheimnisse fallen ,offen liegen lässt, damit sie ein Mitarbeiter kopieren und weiter geben kann? Ich meine, wir reden ihr nicht von irgend einer Firma, sondern von einem Geheimdienst, wobei mir schon bewusst ist, das der Verfassungsschutz, dessen Leiter Maaßen die Anzeige erstattete nun auch nicht unbedingt ein Hort der übergroßen Kompetenz zu sein scheint, aber bitte...!

Range jedenfalls ist nun bewusst geworden, das er hier ins Klo gegriffen hat, und rudert nun zurück.Nun lässt er die Ermittlungen ruhen. Der FAZ sagte er, er wolle mit „Blick auf das hohe Gut der Presse- und Meinungsfreiheit“ von „nach der Strafprozessordnung möglichen Exekutivmaßnahmen“ absehen.Nun, wenn die Presse-und Meinungsfreiheit so ein hohes Gut ist, dann sollte man mit solchen Anschuldigungen auch behutsamer umgehen. Die Ermittlungen, so der Bundesanwalt seien eine Formalie, um in einem Gutachten zu klären, ob es sich überhaupt um einen Landesverrat handelt.Soll das heißen, das ein Jurist in einer Behörde voller Juristen allen Ernstes ein Gutachten einholen muss, um zu erkennen, ob ein Straftatbestand erfüllt ist oder nicht?

Vielleicht sollte der Herr Generalbundesanwalt einmal den Rechtsanwalt Thomas Stadler fragen, der hat sich bereits ein Urteil gebildet, und zwar ohne Gutachten. 
Der Meinung, das hier kein Landesverrat vorliegt ,ist übrigens auch Ranges direkter Vorgesetzter, Justizminister Heiko Maas.

Ich empfehle ,sich die im Law-Blog verlinkten Artikel von Netzpolitik durch zu lesen.Sie zeigen, das hier der Einstieg in die Totalüberwachung geplant ist.Alle Befürchtungen bezüglich der Vorratsdatenspeicherung bewahrheiten sich.

Ansonsten ist klar, das die Bundesregierung hier einen Testballon gestartet hat, um zu sehen, wie weit man in die Meinungsfreiheit eingreifen kann, ohne das es einen Aufruhr in der Öffentlichkeit gibt.Mag sein, das wir von einem riesigen Sturm der Entrüstung noch weit entfernt sind, aber die Reaktionen in Politik , wie auch der Demonstration ,die Heute statt fand, reichen doch, um den Bundesanwalt in arge Bedrängnis zu bringen.

Vorrangig geht es aber bei der Sache um die Einschüchterung von Journalisten(solche, die diese Bezeichnung noch verdienen), Bloggern und Whistleblowern. Ob das gelungen ist, darf angesichts der Reaktionen bezweifelt werden.Es zeigt aber auch,das bei einigen Leuten die Nerven blank liegen,angesichts der Tatsache , das sie gewisse Enthüllungen im Netz nicht verhindern können.
Mit Sicherheit war dies nicht der letzte Versuch, kritische Blogger Mundtot zumachen.Wehren wir den Anfängen!

Update:
Markus Kompa zeigt bei Telepolis auf, worum es bei der Anklage gen Netzpolitik Org. wirklich geht.
(...)Diese Katalogstraftaten sind auch der Schlüssel zu anderen über die normale Strafermittlung hinausgehenden Maßnahmen. Sie rechtfertigen nämlich sogar polizeiliche Lauschangriffe und Artverwandtes. Nach aktueller Planung ermöglicht der Verdacht auf Katalogstraftaten den Zugriff auf Daten aus der *Trommelwirbel* Vorratsdatenspeicherung. Und in diesem Katalog findet sich in § 100a Abs. 2 Nr. 1 a) der *Trommelwirbel* Landesverrat (§ 94 StGB). Mit anderen Worten: netzpolitik.org darf seit Anzeigeerstattung auch nach offizieller Aktenlage elektronisch abgeleuchtet werden.
Wenn Spione also unbequeme Gegner im Inland ausspionieren wollen, die keine für den Verfassungsschutz legitimen Aufklärungsziele darstellen, sind sie auf der juristisch sicheren Seite, wenn sie pro forma eine Verdachtslage nach § 94 StGB herbeiführen, die § 100a StPO auslöst und die damit die elektronische Waffenkammer öffnet. Und dazu ist auch eine bei Tageslicht betrachtete unbrauchbare Strafanzeige gut genug. Und da von einer Strafanzeige der Beschuldigte erst einmal nichts erfährt, ist das ein billiger Schachzug. Der Verfassungsschutz hat sich dieses durchsichtige Manöver von seinem nicht völlig naiven Innenminister eigens absegnen lassen.(...)
Quelle:Telepolis 




3 Kommentare:

  1. Dieser Kommentar wurde vom Autor entfernt.

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    1. Meine Zustimmung.Wahrscheinlich wird er gehen müssen,aber sein Fall wird weich sein.Eine ordentliche Person ist ihm ja sicher.und sie sei ihm auch gegönnt.dafür ,das er geht

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