Dienstag, 3. März 2015

Kalkulierter Rechtsbruch

Eine ganze Reihe von Gutachten bescheinigen inzwischen der Bundesregierung, das ihr Gesetz zur Tarifeinheit massiv gegen das Grundgesetz verstößt.So zum Beispiel der renommierte Arbeitsrechtler Professor Dr.Wolfgang Däubler  :
»Die geplante gesetzliche Regelung gestaltet die Rechte einzelner Gewerkschaften aus Art. 9 (3) GG nicht aus, sondern schränkt sie in weitestem Umfang ein. Der faktische Entzug des Rechts, Tarifverträge abzuschließen und dafür einen Arbeitskampf zu führen, stellt einen denkbar weitreichenden Eingriff dar, der nur noch durch ein Gewerkschaftsverbot übertroffen werden könnte… Es handelt es sich bei der geplanten Regelung nicht um eine Ausgestaltung von Grundrechten, sondern um einen massiven Eingriff in die Koalitionsfreiheit … Als Ergebnis bleibt daher festzuhalten, dass das vorgeschlagene Gesetz nicht geeignet ist, seine proklamierten Ziele zu erreichen. Es schafft im Gegenteil zusätzliche Rechtsunsicherheit und differenziert ohne ausreichenden Grund zwischen einzelnen Formen von Gewerkschaften.« (Quelle:Gutachten v.Prof. Dr.Wolfgang Däubler für die Fraktion:Die Linke im Bundestag)

 Dasselbe bestätigt nun auch ein Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages. dennoch will die große Koalition stur den Gesetzentwurf durch drücken, also bewusst gegen das Grundgesetz verstossen.Warum aber dieser kalkulierte Rechtsbruch? Nun ,es geht offenkundig um knallharte Klientelpolitik. CDU und CSU wollen bei den Arbeitgeberverbänden punkten, die SPD bei den DGB-Gewerkschaften.
Dabei wird beispielsweise die Bahn als Agent Provokateur eingesetzt, um Streiks der GDL zu provozieren, die dem Gesetz Akzeptanz bei der Bevölkerung bringen sollen, wie Jens Berger auf dem SF hier und hier dargelegt hat.
Die Mitglieder von GDL und Cockpit sind eben auch keine übermäßigen SPD-Wähler.

Aber gerade auch für den DGB ist dieses Gesetz zur Tarifeinheit ein Eigentor, und zwar aus zweierlei Gründen: Zunächst mal dürfte es eine Blamage für sie werden, wenn nachher die Richter beim BverfG  das Streikrecht mehr schützen, als die Gewerkschaftsbosse,deren ureigenste Aufgabe dies eigentlich ist. Zum anderen haben wir gerade einen Arbeitskampf im Öffentlichen Dienst der Länder, in dem momentan völlig berechtigte Warnstreiks laufen.Warum berechtigt,das habe ich letztes Jahr schon im Zusammenhang mit der Tarifrunde zum TVÖD dargelegt.Was ich dort geschrieben habe ,gilt auch für die Kollegen/innen in den Landesbehörden, mit denen ich ausdrücklich solidarisch bin. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung würde die Möglichkeit eröffnen, auch hier das Streikrecht zu beschneiden. Es ist sicher kein Zufall, dass die TDL noch nicht einmal ein Angebot vorgelegt an.Der Zeitpunkt legt nahe dass dies  bewusst  geschah, um Streiks zu provozieren.

Das Bundesregierung sich mit diesem Gesetz ein Eigentor schießt, ist eine Sache .Schlimmer ist dass sich die DGB-Gewerkschaften damit noch ein viel größeres Eigentor schießen.Aber offenbar sind einigen Gewerkschaftsbossen ihre SPD-Parteibücher wichtiger, als die Vertretung der Interessen ihrer Mitglieder.
Es steht zu hoffen, dass man dort doch noch zur Vernunft kommt.

2 Kommentare:

  1. Zitat aus obigem Text:"...Sache .Schlimmer ist ,das sich..."
    Besser wäre, dass.....sowohl die Stellung der Kommas und Punkte in Bezug zu Wörtern und Leerstellen davor/dahinter richtig gewählt würde als auch im Buchstabenvorrat nach einigen sicher noch vorhandenen "s" gefahndet würde. Die sollten das jeweils unvollständige "dass" ergänzen. Lesenswerte Inhalte sollten nicht unnötig durch massenhafte Formfehler verunstaltet werden.

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. Hallo,
      Danke für den Tipp.Habe mal versucht,es zu korrigieren.
      schönen abend noch.
      der Doctor

      Löschen

Mit der Veröffentlichung eines Kommentars erlaube ich Dieser Seite die Speicherung meiner Daten. Für Übersicht über Kommentare und um Missbrauch zu verhindern, speichert diese Webseite Name, E-Mail, Kommentar sowie IP-Adresse und Timestamp des Kommentars. Du kannst den Kommentar später jederzeit wieder löschen