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Freitag, 14. Juli 2017

Verfassungsrichter auf die Couch

Das könnte einem in den sinn kommen, wenn man sich mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Tarifeinheitsgestz durchliest.Insgesamt Elf klagen sind dagegen anhängig .Über fünf hat am 11.7. das Verfassungsgericht entschieden. Das Urteil kann durchaus  als schizophren angesehen werden,denn es stellt fest, das dieses Gesetz in der Tat in die Koalitionsfreiheit eingreift, und die kleinen Spartengewerkschaften benachteiligt, erklärte es dennoch für im Kern Verfassungskonform, und ordnet nur Korrekturen an.

Ein typisches Ja aber-Urteil, mit dem sich die Verfassungsrichter offenbar vor einem klaren Spruch drücken wollten, der bedeutete, es zu kassieren.So hat man statt dessen die Verantwortung den Arbeitsgerichten zugeschoben, die von Fall zu Fall entscheiden müssen,welcher Tarifvertrag gelten soll.
Eine  Ausführliche Einschätzung eines Arbeitsrechtlers, findet man hier.

Ebenso schizophren kann man die Politik bezeichnen, die doch sonst Wettbewerb so toll findet, hier aber einen wirklichen sinnvollen Wettbewerb zwischen Gewerkschaften unterdrückt,wer seine Mitglieder am besten vertritt, und die besten Abschlüsse aushandelt, denn der würde die DGB-Gewerkschaften zwingen,ihren zahmen Kurs zu ändern, aufhören das Wettbewerbsfähig-Gebrabbel der Arbeitgeber nach zu plappern. und wieder kämpferisch zu werden.

Und wenn es nun den Sozen um einen Tarif im Betrieb ginge , sollten sie Hartz IV zurück nehmen, ebenso die Deregulierung der Leiharbeit, Werksverträge ,Sachgrundlose Befristung und Mini-Jobs abschaffen,ach und von ihrem Vorhaben die Sklaverei wieder einzuführen sollten sie dann auch  Abstand nehmen.Dann hätten sie auch wieder Chancen bei der Bundestagswahl. Nebenbei, wenn man gleichen Lohn für alle haben will, wäre es auch sinnvoll ,27 Jahre nach der Einheit mit Tarifverträgen Ost und West Schluss zu machen.Dies auch an die Gewerkschaften.

Übrigens , auch im öffentlichen Dienst gibt es unterschiedliche Tarife für Landesbeschäftigte den TVL(Tarifvertrag der Länder), für Kommunale Beschäftigte den TVÖD(Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst),So werde ich zum Beispiel nach dem TVÖD bezalht,meine Auszubildenden , über eine Landesgesellschaft eingestellt, nach TVL. Und schließlich gibt es auch noch einen TVÖD für Bundesangestellte, von 16 verschiedenen Beamtenrechten ganz zu schweigen.Vielleicht sollte man mit "Ein Tarif im Betrieb" bei sich selber anfangen.


Mittwoch, 22. Juli 2015

Mit dem Kopf gegen die Wand gerannt? Egal, gleich noch mal dagegen laufen!

Menschen kann man in zwei Kategorien teilen: diejenigen ,die aus Fehlern und Blamagen lernen, und jene, die selbst nach der größten Klatsche nicht bereit sind auch nur im geringsten dazu zu lernen. Zu letzteren darf man einmal mehr die bajuwarische Splittergruppe zählen, die in der Bundesregierung wie ein Blinddarm agiert: Immer gereizt, völlig überflüssig.

Nun hat das Bundesverfassungsgericht wie erwartet das Betreuungsgeld gestoppt. Grund: Dem Bund fehlt schlicht die Gesetzgebungskompetenz für eine solche Leistung, hieß es in Karlsruhe. Zuständig für ein Betreuungsgeld sind die Länder. Und doch gingen die Richter, die das Urteil einstimmig fällten, noch einen Schritt weiter: „Das Angebot öffentlich geförderter Kinderbetreuung steht allen Eltern offen. Wenn sie es nicht in Anspruch, dann verzichten sie freiwillig.“ Es besteht somit folglich auch keine Pflicht, diesen Verzicht durch eine Prämie auszugleichen. Ist eigentlich auch logisch: Warum sollte man eine Leistung, die man nicht in Anspruch nimmt, auf anderem Wege erstattet bekommen? Es käme ja auch kein Radfahrer auf die Idee, die Subventionen für den öffentlichen Personennahverkehr für sich einzufordern.

Das diese Herdprämie auch fatale Fehlanreize setzt, ist ja schon hinlänglich bewiesen. So werden So stellt eine Befragung ,die von Wissenschaftlern bei Eltern durchgeführt wurde fest, das gerade für sozialschwache und bildungsferne Familien, darunter auch Migrantin/nen hier besonderen Anreiz bekommen, ihre Kinder nicht in Kitas oder Krippen zu geben, sondern zu Hause zu erziehen, und ihnen somit frühkindliche Bildung vor zu enthalten.

Um hier falschen Eindrücken vorzubeugen: Eltern ihre Kinder lieber zu Hause selbst aufziehen, verdienen genauso viel Respekt, und haben ein Recht auf diese Lebensweise, wie jene, die sie in Kitas oder Krippen betreuen zu lassen ,um Beruf und Familie unter ein Dach zu bringen. Wer sein Kind in die Krippe oder den Kindergarten gibt, ist dadurch nicht die bessere Mutter beziehungsweise der bessere Vater.Vielmehr geht es um wirkliche Wahlfreiheit. Und die wird nicht durch 150 Euro im Monat gesichert, sondern durch ein qualitativ und quantitativ gut ausgestattetes Kita-Angebot, das man annehmen kann oder nicht(und in ersterem Fall übrigens auch bezahlen muss). Doch an frühkindlichen Betreuungseinrichtungen mangelt es gerade in Bayern, wo der Landesregierung  ja angeblich die Wahlfreiheit so wichtig ist.

Nun könnte man meinen, das man aus solch einer verfassungsrechtlichen Ohrfeige lernt. Die Meisten täten das sicher auch,aber natürlich nicht die CSU. Deren Vorsitzender tönte gleich nach dem Urteil, Bayern werde weiter hin das Betreuungsgeld zahlen, und man erwarte dafür weiterhin Bundesmittel zu bekommen. Das das Verfassungsgericht gerade gesagt hat ,es ist LÄNDERSACHE, ignorieren wir da mal  geflissentlich.

Ja, auch diese zweite Klatsche hat weniger den Realitätssinn  als die Sturheit gefördert.
Dabei hat Seehofer es doch selber gesagt: Das Bettreuungsgeld sei Markenkern bayrischer Familienpolitik- Eben: BAYRISCHER Familienpolitik, nicht der des Bundes. Dies zu unterscheiden, wird der Sonnenkönig von der Isar, der in seiner Realitätsverweigerung im Moment mehr an Ludwig II erinnert ,wohl jetzt lernen müssen.


Allerdings das das sture Bestehen der uneinsichtigen CSU auf ein Betreuungsgeld aus Bundesmitteln, zeigt, das man dazu wohl nicht bereit ist, und macht vor allem eines klar: Das Recht auf mindestens ein populistisches Gaga- Gesetz pro Legislaturperiode wollen sich die Christsozialen Realitätsallergiker von niemandem nehmen lassen.

Dienstag, 3. März 2015

Kalkulierter Rechtsbruch

Eine ganze Reihe von Gutachten bescheinigen inzwischen der Bundesregierung, das ihr Gesetz zur Tarifeinheit massiv gegen das Grundgesetz verstößt.So zum Beispiel der renommierte Arbeitsrechtler Professor Dr.Wolfgang Däubler  :
»Die geplante gesetzliche Regelung gestaltet die Rechte einzelner Gewerkschaften aus Art. 9 (3) GG nicht aus, sondern schränkt sie in weitestem Umfang ein. Der faktische Entzug des Rechts, Tarifverträge abzuschließen und dafür einen Arbeitskampf zu führen, stellt einen denkbar weitreichenden Eingriff dar, der nur noch durch ein Gewerkschaftsverbot übertroffen werden könnte… Es handelt es sich bei der geplanten Regelung nicht um eine Ausgestaltung von Grundrechten, sondern um einen massiven Eingriff in die Koalitionsfreiheit … Als Ergebnis bleibt daher festzuhalten, dass das vorgeschlagene Gesetz nicht geeignet ist, seine proklamierten Ziele zu erreichen. Es schafft im Gegenteil zusätzliche Rechtsunsicherheit und differenziert ohne ausreichenden Grund zwischen einzelnen Formen von Gewerkschaften.« (Quelle:Gutachten v.Prof. Dr.Wolfgang Däubler für die Fraktion:Die Linke im Bundestag)

 Dasselbe bestätigt nun auch ein Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages. dennoch will die große Koalition stur den Gesetzentwurf durch drücken, also bewusst gegen das Grundgesetz verstossen.Warum aber dieser kalkulierte Rechtsbruch? Nun ,es geht offenkundig um knallharte Klientelpolitik. CDU und CSU wollen bei den Arbeitgeberverbänden punkten, die SPD bei den DGB-Gewerkschaften.
Dabei wird beispielsweise die Bahn als Agent Provokateur eingesetzt, um Streiks der GDL zu provozieren, die dem Gesetz Akzeptanz bei der Bevölkerung bringen sollen, wie Jens Berger auf dem SF hier und hier dargelegt hat.
Die Mitglieder von GDL und Cockpit sind eben auch keine übermäßigen SPD-Wähler.

Aber gerade auch für den DGB ist dieses Gesetz zur Tarifeinheit ein Eigentor, und zwar aus zweierlei Gründen: Zunächst mal dürfte es eine Blamage für sie werden, wenn nachher die Richter beim BverfG  das Streikrecht mehr schützen, als die Gewerkschaftsbosse,deren ureigenste Aufgabe dies eigentlich ist. Zum anderen haben wir gerade einen Arbeitskampf im Öffentlichen Dienst der Länder, in dem momentan völlig berechtigte Warnstreiks laufen.Warum berechtigt,das habe ich letztes Jahr schon im Zusammenhang mit der Tarifrunde zum TVÖD dargelegt.Was ich dort geschrieben habe ,gilt auch für die Kollegen/innen in den Landesbehörden, mit denen ich ausdrücklich solidarisch bin. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung würde die Möglichkeit eröffnen, auch hier das Streikrecht zu beschneiden. Es ist sicher kein Zufall, dass die TDL noch nicht einmal ein Angebot vorgelegt an.Der Zeitpunkt legt nahe dass dies  bewusst  geschah, um Streiks zu provozieren.

Das Bundesregierung sich mit diesem Gesetz ein Eigentor schießt, ist eine Sache .Schlimmer ist dass sich die DGB-Gewerkschaften damit noch ein viel größeres Eigentor schießen.Aber offenbar sind einigen Gewerkschaftsbossen ihre SPD-Parteibücher wichtiger, als die Vertretung der Interessen ihrer Mitglieder.
Es steht zu hoffen, dass man dort doch noch zur Vernunft kommt.