...gegen die Kriminalisierung von Antifaschisten
Weil er im Zuge der Blockade des Neonaziaufmarschs mit einem Megafon mit den Worten „Kommt nach vorne!“ zum Durchbruch einer Polizeikette aufgerufen haben soll, verurteilte das Amtsgericht Dresden Tim zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und 10 Monaten ohne Bewährung. Und das, obwohl keiner der Zeugen den Beschuldigten identifizieren konnte. Auf die Frage, ob Tim der vermeintliche Anführer der Aktion gewesen sei, antwortete ein als Zeuge geladener Anwohner schlicht »Nein«. Konkrete Beweise für die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft gab es nicht. Ein auf einer Videoaufnahme hörbares »Kommt nach vorne« wurde zum Aufruf zur Straftat und einer Rädelsführerschaft umgedeutet. Der Richter begründete das harte Urteil gegen den nicht vorbestraften Familienvater damit, dass die Dresdener Bevölkerung die Auseinandersetzungen zwischen Linken und Rechten in ihrer Stadt satt habe und dafür jemand seinen Kopf hinhalten müsse. Wolfgang Thierse (SPD), der damalige Bundestagsvizepräsident, bezeichnete den Prozess in der Frankfurter Rundschau als „höchst befremdliches Urteil“.(Prozess gegen Tim H.)
Noch eine gute Nachricht:Das verfahren gegen Lothar König ist entgültig eingestellt.
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