Menschen kann man in zwei Kategorien teilen: diejenigen ,die
aus Fehlern und Blamagen lernen, und jene, die selbst nach der größten Klatsche
nicht bereit sind auch nur im geringsten dazu zu lernen. Zu letzteren darf man
einmal mehr die bajuwarische Splittergruppe zählen, die in der Bundesregierung
wie ein Blinddarm agiert: Immer gereizt, völlig überflüssig.
Nun hat das Bundesverfassungsgericht wie erwartet das Betreuungsgeld
gestoppt. Grund: Dem Bund fehlt
schlicht die Gesetzgebungskompetenz für eine solche Leistung, hieß es in
Karlsruhe. Zuständig für ein Betreuungsgeld sind die Länder. Und doch gingen
die Richter, die das Urteil einstimmig fällten, noch einen Schritt weiter: „Das
Angebot öffentlich geförderter Kinderbetreuung steht allen Eltern offen. Wenn sie
es nicht in Anspruch, dann verzichten sie freiwillig.“ Es besteht somit folglich
auch keine Pflicht, diesen Verzicht durch eine Prämie auszugleichen. Ist eigentlich auch logisch: Warum
sollte man eine Leistung, die man nicht in Anspruch nimmt, auf anderem Wege
erstattet bekommen? Es käme ja auch kein Radfahrer auf die Idee, die
Subventionen für den öffentlichen Personennahverkehr für sich einzufordern.
Das diese „Herdprämie auch fatale Fehlanreize setzt,
ist ja schon hinlänglich bewiesen. So werden So stellt eine Befragung ,die von
Wissenschaftlern bei Eltern durchgeführt wurde fest, das gerade für
sozialschwache und bildungsferne Familien, darunter auch Migrantin/nen hier
besonderen Anreiz bekommen, ihre Kinder nicht in Kitas oder Krippen zu geben,
sondern zu Hause zu erziehen, und ihnen somit frühkindliche Bildung vor zu
enthalten.
Um hier falschen
Eindrücken vorzubeugen: Eltern ihre Kinder lieber zu Hause selbst aufziehen,
verdienen genauso viel Respekt, und haben ein Recht auf diese Lebensweise, wie
jene, die sie in Kitas oder Krippen betreuen zu lassen ,um Beruf und Familie
unter ein Dach zu bringen. Wer sein Kind in die Krippe oder den Kindergarten gibt, ist
dadurch nicht die bessere Mutter beziehungsweise der bessere Vater.Vielmehr geht es um wirkliche Wahlfreiheit. Und die wird nicht durch 150 Euro im Monat
gesichert, sondern durch ein qualitativ und quantitativ gut ausgestattetes
Kita-Angebot, das man annehmen kann oder nicht(und in ersterem Fall übrigens
auch bezahlen muss). Doch an frühkindlichen Betreuungseinrichtungen mangelt es
gerade in Bayern, wo der Landesregierung ja angeblich die Wahlfreiheit so wichtig ist.
Nun könnte man meinen, das man aus solch einer verfassungsrechtlichen Ohrfeige lernt. Die Meisten täten das sicher auch,aber
natürlich nicht die CSU. Deren Vorsitzender tönte gleich nach dem Urteil,
Bayern werde weiter hin das Betreuungsgeld zahlen, und man erwarte dafür
weiterhin Bundesmittel zu bekommen. Das das Verfassungsgericht gerade gesagt
hat ,es ist LÄNDERSACHE, ignorieren
wir da mal geflissentlich.
Ja, auch diese
zweite Klatsche hat weniger den Realitätssinn
als die Sturheit gefördert.
Dabei hat
Seehofer es doch selber gesagt: Das Bettreuungsgeld sei Markenkern bayrischer
Familienpolitik- Eben: BAYRISCHER Familienpolitik,
nicht der des Bundes. Dies zu unterscheiden, wird der Sonnenkönig von der Isar,
der in seiner Realitätsverweigerung im Moment mehr an Ludwig II erinnert ,wohl jetzt
lernen müssen.
Allerdings das
das sture Bestehen der uneinsichtigen CSU auf ein Betreuungsgeld aus
Bundesmitteln, zeigt, das man dazu wohl nicht bereit ist, und macht vor allem
eines klar: Das Recht auf mindestens ein populistisches Gaga- Gesetz pro
Legislaturperiode wollen sich die Christsozialen Realitätsallergiker von
niemandem nehmen lassen.
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